Tatort Altbau 14

Barrierefreiheit im Baudenkmal

Wie kann man auch in denkmalgeschützten Gebäuden Barrierefreiheit umsetzen? Über die aktuelle Fragestellung diskutierten Architekten, Denkmalpfleger und Bauexperten im Rahmen des 14. Tatort Altbau am 29.06.2017 im Landesmuseum Mainz.

Barrierefreiheit im Baudenkmal
© HwK Koblenz

Hintergrund: Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Umsetzung eines barrierefreien Gesamtkonzepts oftmals besonders schwierig. Die Aufgabe der Landesdenkmalpflege, Kulturdenkmäler möglichst unverändert für die nachfolgenden Generationen zu erhalten, steht Baumaßnahmen gegenüber, die zur Herstellung der Barrierefreiheit nötig wären. Zehn Referenten erörterten mit rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung unter anderem, welche baurechtlichen Anforderungen bei der Umsetzung barrierefreier Zugänge beachtet werden müssen, wie sie gestaltet werden könnten und welche Faktoren dabei aus Sicht derjenigen, die diese Zugänge nutzen, eine wichtige Rolle spielen. „Beim Thema Barrierefreiheit im Baudenkmal sind Fingerspitzengefühl, Flexibilität und Kreativität gefragt“, erläutert Dr. Georg Peter Karn von der GDKE, „denn im Kern geht es darum, einen Kompromiss zu finden, der beide Themen miteinander in Einklang bringt. Denkmalpflege ist schließlich auch dazu da, allen Menschen den Zugang zu unserem kulturellen Erbe zu ermöglichen.“ Im Rahmen der Veranstaltung wurde zudem deutlich: Baumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sollten im Idealfall keine gesonderten Lösungen sein, sondern Teil eines Gesamtkonzepts, das auf Gleichberechtigung der Menschen mit und ohne Behinderung basiert. Ein gelungenes Beispiel für ein solches Konzept ist das Landesmuseum Mainz. Es verfügt unter anderem über einen ebenerdigen Eingang, Türöffner an allen Türen, die von allen Besuchern bedient werden können und einen geräumigen Fahrstuhl.